Allgemeine Besuchs- und Geschäftsbedingungen für den Besuch im CHOCOVERSUM
§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle von der CHOCOVERSUM GmbH angebotenen Veranstaltungen und deren Besuch. Hierzu zählen Individual- und Gruppenführungen, Veranstaltungen, Sonderevents und Kindergeburtstage.
Das CHOCOVERSUM behält sich das Recht vor, Führungen und Veranstaltungen aus technischen, betrieblichen oder anderen Gründen auch ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern oder zu streichen. Ist bereits ein Vertragsschluss mit dem Kunden erfolgt, gilt § 6 dieser Geschäftsbedingungen.
FÜR Verkäufe von Produkten im Geschäft des CHOCOVERSUMs oder im Online-Shop (CHOCOVERSUM Shop genannt) gelten die die dort genannten Bedingungen.
Für Online Ticket-Käufe von Tickets der CHOCOVERSUM GmbH gelten die AGBs unseres Online-Ticket-Shops.
Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
§ 2 Allgemeine Hausordnung
Wir heißen Sie herzlich im CHOCOVERSUM willkommen! Damit alle Besucherinnen und Besucher ein schönes und sicheres Erlebnis genießen können, bitten wir Sie, die nachfolgenden Hausregeln zu beachten.
Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll und respektvoll gegenüber anderen Gästen sowie unseren Mitarbeitenden. Das Berühren von Ausstellungsstücken, Maschinen und Einrichtungsgegenständen ist nur an ausdrücklich dafür freigegebenen Stellen gestattet. Von außen mitgebrachte Speisen dürfen im CHOCOVERSUM nicht konsumiert werden. Kinderwagen und größeres Gepäck sind bitte an den bereitgestellten Stellen abzustellen.
§ 3 Einlassregeln
Das CHOCOVERUM ist eine Erlebniswelt, die nur im Rahmen einer Führung oder einer anderen Veranstaltung besucht werden kann. Kinder bis 14 Jahre müssen sich in Begleitung eines Erwachsenen befinden. In besonderen Fällen kann der Vertragsschluss für bzw. mit Kinder(n) im Alter von 13 und 14 Jahren nach Ermessen des Kassenmitarbeiters von einer Haftungsfreistellungserklärung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich der Aufsichtspflichten abhängig gemacht werden damit das Kind allein das CHOCOVERUM besuchen kann. Bei anderen Veranstaltungen sind ggf. weitere Altersbeschränkungen zu beachten. Das CHOCOVERUM behält sich das Recht vor, den Zutritt ohne weitere Erklärungen zu verweigern.
§ 4 Maßnahmen des Personals
Alle Besucherinnen und Besucher sind ersucht, den Anweisungen unserer Mitarbeitenden – insbesondere aus Sicherheitsgründen – unverzüglich Folge zu leisten. Bei Fragen steht unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.
§ 5 Hausverbot
Das CHOCOVERSUM ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Hausordnung verstoßen oder die Sicherheit und das Wohlbefinden anderer Gäste oder Mitarbeitender gefährden, des Hauses zu verweisen oder mit einem Hausverbot zu belegen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
§ 6 Fotografieren, Videoaufnahmen und Social-Media-Nutzung
Fotografieren für persönliche Erinnerungen ist im CHOCOVERSUM herzlich willkommen. Das Fotografieren unserer Mitarbeitenden ist ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht gestattet, sofern sie auf den Bildern erkennbar sind. Die Veröffentlichung solcher Aufnahmen – insbesondere auf Social-Media-Plattformen oder anderen öffentlichen Kanälen – ist untersagt.
Videoaufnahmen, Livestreams und Audioaufnahmen jeder Art sind im CHOCOVERSUM nicht gestattet – auch nicht in kurzer Form (Stories, Reels, TikTok, etc.). Dies gilt ab Einlass und während des gesamten Aufenthalts.
Autorisierte Content Creator*innen und Influencer*innen, die vorab schriftlich mit der Presseverantwortlichen vereinbart haben, dürfen unter den Bedingungen der gesonderten Vereinbarung filmen.
Gewerbliche Filmproduktionen jeder Art bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die CHOCOVERSUM GmbH.
Beim Teilen von Fotos in sozialen Medien bitten wir Sie sicherzustellen, dass keine Mitarbeitenden des CHOCOVERSUM erkennbar abgebildet sind. Diese Regelung dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden sowie einem störungsfreien Tourablauf für alle Gäste.
Bei Gruppenbesuchen – insbesondere mit Schulklassen – trägt die jeweilige Begleitperson oder Lehrkraft die Verantwortung dafür, dass diese Regelungen von allen Teilnehmenden eingehalten werden.
§7 Haftung für Schäden
Grundsätzlich gilt, dass der Besuch des CHOCOVERSUM und die Teilnahme an Veranstaltungen auf eigene Gefahr erfolgen und die Aufsichtspflicht über Minderjährige stets beim Auftraggeber (z.B. Schule, Lehrkraft, Erziehungsberechtigte sowie sonstige Betreuer*innen oder Aufsichtspflichtige) verbleibt. Bitte beachten Sie auch § 2 Absatz 2 dieser Geschäftsbedingungen. Die CHOCOVERSUM GmbH haftet nicht gegenüber Teilnehmern für Unfälle, Verluste und Beschädigungen von Kleidung und Gegenständen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
Im CHOCOVERSUM werden Produkte verarbeitet und verkostet, die Nüsse (u.a. Erdnüsse, Haselnüsse und andere Schalenfrüchte), Milch, Gluten, Soja sowie weitere Allergene enthalten können. Bitte informieren Sie unser Personal vor Beginn der Führung über bekannte Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten. Personen mit entsprechenden Allergien oder Unverträglichkeiten nehmen an den Verkostungsangeboten auf eigenes Risiko teil; wir empfehlen ausdrücklich, auf die betreffenden Proben zu verzichten. Eine Haftung der CHOCOVERSUM GmbH für allergische Reaktionen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge des Verzehrs von Kostproben ist – sofern kein schuldhaftes Verhalten unsererseits vorliegt – ausgeschlossen.
Die Haftung der CHOCOVERSUM GmbH für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des CHOCOVERSUM, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen der CHOCOVERSUM GmbH verursacht werden.
Im Foyer des Museums befinden sich Garderoben. Für dort platzierte Wertsachen, Bargeld oder Garderobe übernimmt die CHOCOVERSUM GmbH keine Haftung.
Soweit die CHOCOVERSUM GmbH nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die CHOCOVERSUM GmbH nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung der CHOCOVERSUM GmbH für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung der CHOCOVERSUM GmbH auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt. Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der CHOCOVERSUM GmbH.
§ 8 Haftung der Besuchenden für Schäden
Die Haftung von Besuchenden für Sach- und Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Unser Vertragspartner haftet für Sach- und Personenschäden, die ein Gruppenmitglied verursacht, neben dem Gruppenmitglied, soweit der Verursacher nicht feststellbar ist. Der Vertragspartner ist berechtigt nachzuweisen, dass der Schaden nicht von einem Gruppenmitglied verursacht worden ist.
Schäden am Mobiliar und Geschirr sind nach dem Wiederbeschaffungswert auszugleichen.
§ 9 Datenschutz
Die CHOCOVERSUM GmbH bearbeitet die personenbezogenen Kundendaten unter Einhaltung er anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Der Kunde gestattet der CHOCOVERSUM GmbH, diese Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu vermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, die unter https://CHOCOVERSUM.de/de/datenschutz/einsehbar sind.
§ 10 Schlussklauseln
Diese AGB treten am 1.7.2026 in Kraft.
Gegenüber Unternehmern i.S. von § 14 BGB gilt als Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der CHOCOVERSUM GmbH.
Gegenüber Unternehmern i.S. von § 14 BGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Hamburg als vereinbarter Gerichtsstand.
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG: Die CHOCOVERSUM GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.